AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für PRIMA URLAUB
1.
Das Internetangebot PRIMA URLAUB bietet Beförderungsleistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc., nachfolgend zusammen "Reisen" genannt) zur Vermittlung an.
PRIMA URLAUB ist ausschließlich Vermittler zwischen dem Buchenden und dem Reiseveranstalter und ist damit weder Reiseveranstalter noch erbringt PRIMA URLAUB selber Reisedienstleistungen.
2.
Betreiberin und Inhaberin von PRIMA URLAUB ist die WestEvent GmbH & Co. KG, Weseler Straße 108-112, 48151 Münster,
eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Münster unter der Nummer HRA 5145.
3.
Die konkrete Ausführung und Abwicklung der gebuchten Reisen erfolgt über einmit PRIMA URLAUB kooperierendes Reisebüro.
4.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln in
Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen dem
Buchenden und PRIMA URLAUB und gelten für die von PRIMA URLAUB erbrachten
Vermittlungen.
5.
Die nachfolgenden AGB sind maßgeblich für den Vermittlungsvertrag. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Kunden ist, soweit sie mit den nachfolgenden AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
6.
Für den Reisevertrag zwischen dem jeweiligen Reiseveranstalter und dem Buchenden gelten die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter, die vor der Buchung zur Ansicht angeboten werden.
1. Zustandekommen eines Vermittlungsauftrages
1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluß des Kaufvorgangs beauftragen Sie uns, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu besorgen. Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an PRIMA URLAUB, für den Buchenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln. Vor der verbindlichen Erteilung des Buchungsauftrages gegenüber PRIMA URLAUB entstehen dem Buchenden keine Verpflichtungen.
2. Durch den rechtsverbindlichen Auftrag erklärt der Buchende gleichzeitig, dass er geschäftsfähig im Sinne der §§ 104 ff. BGB und volljährig ist.
3. PRIMA URLAUB nimmt Innerhalb von 24 Stunden nach Buchungseingang den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden in Verbindung. Im Falle einer Abweichung der Leistung des Reiseveranstalters von der angefragten Leistung
behält sich PRIMA URLAUB das Recht vor, vom Vermittlungsauftrag zurückzutreten.
4. PRIMA URLAUB leitet den Buchungsauftrag an das mit ihm kooperierende
Reisebüro und den jeweiligen Reiseveranstalter weiter. PRIMA URLAUB übernimmt ab Weiterleitung des Buchungsauftrages keine Haftung für das Zustandekommen der Buchung.
2. Stornierung des Buchungsauftrages / Buchungsabbruch
1. Die Möglichkeit der Stornierung einer Buchung richtet sich ausschließlich nach den Reiseverträgen bzw. AGB der jeweiligen Reiseveranstalter und kann von PRIMA URLAUB nicht beeinflusst werden. Sonderregelungen oder Veränderungen mit dem Buchenden können also nicht von PRIMA URLAUB verhandelt werden. Gleiches gilt für das Entstehen oder die Höhe von Stornierungskosten.
2. Die Berechnung der Stornierungskosten richtet sich in der Regel nach der Reiseart und die Zeitdauer zwischen Stornierung und Datum des geplanten Reiseantritts. PRIMA URLAUB wird dem Buchenden nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte geben, haftet allerdings weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit.
3. Rechtsverbindlich hinsichtlich der Stornogebühren der Reiseveranstalter sind
ßlich die Aussagen des jeweiligen Reiseveranstalters.
4. PRIMA URLAUB dem Buchenden daher dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3. Ablehnungsbefugnis
PRIMA URLAUB behält sich vor, einzelne Buchungsaufträge / Vermittlungsaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn
- die Kunden kreditunwürdig sind
- bei Kunden die Bonität bei Vorlage der Kreditkarte nicht gewährleistet ist
- sich herausstellt, dass der Buchende nicht die Anforderungen von Ziffer 1 Abs. 2
- dieses Vertrages erfüllt.
4. Haftung
1. PRIMA URLAUB haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entstehen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.
2. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, haftet
PRIMA URLAUB im Bereich der Kardinalpflichten auf die im vorhersehbaren und
vertragstypischen Maß möglichen Schäden.
3. Für nicht vorhersehbare Schäden ist die Verantwortlichkeit von PRIMA URLAUB ausgeschlossen.
4. PRIMA URLAUB haftet bei übermittelten Informationen - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - weder für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Absender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt.
5. Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter
gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet
die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten.
Der Kunde trägt die hiermit verbundenen Risiken. PRIMA URLAUB übernimmt für
Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung.
6. PRIMA URLAUB übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse und Umstände; dies gilt insbesondere für die Leistungen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen und anderer Diensteanbieter sowie für die Funktionsfähigkeit von technischen (z.B. Hard- und Software) Einrichtungen außerhalb des PRIMA URLAUB eigenen Netzwerkes.
5. Verfügbarkeit
PRIMA URLAUB ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche verfügbar. PRIMA URLAUB behält sich allerdings vor, diese Betriebszeiten zu ändern bzw. zu unterbrechen. Service-, Wartungszeiten und ungeplante Ausfälle können zur Nichtverfügbarkeit führen.
6. Gewährleistung
1. Sofern nicht vorstehend oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet PRIMA URLAUB die Tauglichkeit ihres Services ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch bei der Vermittlung von Pauschalreisen zwischen dem Buchenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter.
2. Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie von PRIMA URLAUB ausdrücklich und schriftlich als zugesichert bezeichnet werden.
7. Gewährleistungen Ihrerseits, Haftung
1. Sie erklären sich damit einverstanden, für jedwede Nutzung dieser Website durch Sie sowie für die Nutzung Ihres Kontos durch andere, insbesondere die in Ihrem Haushalt lebenden Minderjährigen (unter 18 Jahren) und Ihre Reisemanager zu haften.
2. Sie erklären sich damit einverstanden, jedwede Nutzung dieser Website, die durch Minderjährige oder Ihren Reisemanager in Ihrem Namen oder auf Ihre Rechnung erfolgt, zu überwachen. Sie gewährleisten außerdem, daß alle Informationen, die von Ihnen, Ihrem Reisemanager oder Mitgliedern Ihres Haushalts bei Nutzung dieser Website angegeben werden, richtig und vollständig sind.
3. Jede spekulative, falsche oder in betrügerischer Absicht erfolgte Reservierung oder jede Reservierung, die in der Erwartung einer gesteigerten Nachfrage erfolgt, ist ohne Einschränkung untersagt. Die Möglichkeiten zur Buchung von Reisen auf dieser Website dürfen nur genutzt werden, um rechtmäßige Buchungen oder
Einkäufe für Sie oder für eine andere Person vorzunehmen, deren Reisemanager Sie sind oder in deren Namen Sie rechtmäßig handeln dürfen. Ihnen ist bekannt, daß die übermäßige Nutzung oder der Mißbrauch der Services von Prima Urlaub auf dieser Website dazu führen kann, daß Ihnen der Zugang zu diesen Services verweigert wird.
8. Force Majeur
Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflichtungen von PRIMA URLAUB hindert, entbindet bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung.
9. Hinweise auf Pass-, Visa- Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen
Jeder Kunde bzw. Mitreisende ist selbst verantwortlich dafür, dass die einschlägigen geltenden in- und ausländischen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften eingehalten werden. Bei bestehenden Unklarheiten oder Zweifeln hat sich der Kunde / Buchende an das zuständige Konsulat des Ziellandes bzw. seines Heimatlandes zu wenden. Da PRIMA URLAUB hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, gibt PRIMA URLAUB keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung ist diesbezüglich sowie für die nicht rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische oder konsularische Vertretung ausgeschlossen.
10. Abtretungsverbot
Eine Abtretung etwaiger Ansprüche (Rechte und Pflichten) aus dem Vermittlungsvertragsverhältnis und in Zusammenhang mit diesem Vermittlungsvertrag an Dritte ist nur zulässig nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung von PRIMA URLAUB und soweit der jeweilige Reiseveranstalter seine Zustimmung erklärt. Das gleiche gilt für die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen.
11. Änderung der Leistung von PRIMA URLAUB
1. PRIMA URLAUB behält sich das Recht vor, Änderungen der angebotenen Leistung im Hinblick auf Erweiterungen und Verbesserungen nach dem aktuellen Stand der Technik auch zu Lasten des Kunden / Buchenden vorzunehmen, sofern
PRIMA URLAUB ein berechtigtes Interesse aufgrund schwerwiegender Änderungsgründe hat. Die Interessen des Kunden / Buchenden werden in einem solchen Fall angemessen berücksichtigt (sog. zumutbare Änderung).
2. PRIMA URLAUB behält sich vor, Änderungen der angebotenen Leistungen der Reiseveranstalter an den Kunden ohne jegliche Haftung für diese durchzureichen.
12. Änderungen der Bestimmungen
PRIMA URLAUB ist berechtigt, jederzeit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderung wird dem Kunden / Buchenden unter Hinweis auf die Bedeutung mitgeteilt und eine Frist zum
Widerspruch von einem (1) Monat eingeräumt.
13. Sonstiges
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Regelungswerks zur Folge. Anstelle der unwirksamen soll eine wirksame Regelung gefunden werden, die dem von beiden Vertragspartnern mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrags berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
3. Die Wirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen kann nicht durch anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden / Buchenden eingeschränkt werden.
4. Mündliche Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen verlieren mit Abschluss des Vertrages ihre Wirksamkeit.
5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sollen zu Beweiszwecken in Schriftform erfolgen. Fax und E-Mail wahren die Schriftform.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Erfüllungsort ist der Sitz von PRIMA URLAUB.
3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von PRIMA URLAUB.
Postanschrift:
WestEvent GmbH & Co. KG
Weseler Straße 108-112
48151 Münster